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Die Entstehung und Entwicklung des Internetrechts

Das Internetrecht oder auch Onlinerecht wurde gegen Ende der 1990 unentbehrlich als die Nutzung des Internets sich rasant ausbreitete und auch immer mehr zu kommerziellen Zwecken genutzt wurde. Eine Vielzahl der Nutzer waren anfangs gegen eine staatliche Regulierung und hielten die scheinbare Anonymität des Internets für eine rechtsfreie Zone. Doch spätestens seit es möglich ist mit dem Internet Geld zu verdienen, beispielsweise mit Online Spiele wie unter anderem so neuen und beliebten Spielen wie Kultan und anderen, wurden die Rufe nach Rechtssicherheit sowohl auf Seiten der Anbieter wie auch auf Seiten der Kunden immer lauter. Kein Händler hätte Geld in das Internet investiert, wenn hier keine Rechtsgrundlagen geschaffen worden wären.

Die Aufgliederung des Internetrechts

Das Internetrecht ist in dem Sinne kein eigenständiges Recht, sondern setzt sich aus dem Medienrecht und dem Telekommunikationsrecht zusammen. Das Medienrecht deckt den inhaltlichen Bereich, das Telekommunikationsrecht den technischen Bereich ab. Das Medienrecht setzt sich aus vielen Rechtsgebieten zusammen, welche durch das Internet betroffen sind. Hier fallen z.B. das Urheberrecht, das Datenschutzgesetz, das Namen und Markenrecht, das Telemediengesetz, das Jugendschutzgesetz und das Rundfunkgesetz, das Wettbewerbsrecht und ganz wichtig sind zu nennen das allgemeine und besondere Zivilrecht sowie das Strafrecht.

Nutzen des Internetrechts

Das allgemeine und besondere Zivilrecht ist deshalb so wichtig, weil es sowohl dem Händler als auch dem Kunden bei Internetgeschäften eine Rechtssicherheit in Bezug auf Vertragsabschlüsse, Garantien und Reklamationen bietet. Durch das Wettbewerbsrecht wird sowohl Werbung geregelt wie auch die Gleichstellung von Anbietern. Hier kam es z.B. vor einiger Zeit auf Preissuchmaschinen zu Unstimmigkeiten, da einige Anbieter in den Listen weitaus tiefer angezeigt wurden, da diese die berechneten Versandkosten angegeben hatten und andere nicht. Durch das Wettbewerbsrecht ist nunmehr geregelt, das alle die Preise mit Versandkosten angeben müssen, sofern diese an den Kunden weitergereicht werden. Durch diese Regelung im Internetrecht wird eine Wettbewerbsverzerrung vermieden und die Übersichtlichkeit für den Verbraucher ist entsprechend vereinfacht. Das Strafrecht regelt u.a das volksverhetzende Inhalte im Internet verboten sind und wie diese bei Zuwiderhandlung geahndet werden. Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums und soll verhindern das unberechtigte Vervielfältigungen oder auch unbefugtes Nutzen zu öffentlichen Zwecken ( auch Werbung ) durch andere als den geistigen Schöpfer vorgenommen werden. Das Datenschutzgesetz schützt die im Internet zum Zwecke geschäftlicher Beziehungen hinterlegte Daten und bestimmt die Nutzung und Speicherung durch den Empfänger. Dies erschwert es, die gesammelten Daten zu Werbezwecken gegen den Willen des Kunden zu veräußern. Hier wurde zwischenzeitlich geregelt, das eine Weitergabe der Daten die ausdrückliche Zustimmung erfordert.