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Baurecht - Allgemein

Das Baurecht ist in zwei Teilbereiche gegliedert, das private Baurecht und das öffentlich-rechtliche Baurecht. Das öffentlich-rechtliche Baurecht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bevor man mit der Planung einer Baumaßnahme beginnt z. B. der Errichtung eines Neubaues, An- oder Umbau eines bestehenden Gebäudes oder die Erstellung einer Garage sollte man sich beim Bauamt über die Vorschriften des öffentlich-rechtlichen Baurechts informieren. Nicht nur Bauherren sehen sich mit dem öffentlich-rechtlichen Recht konfrontiert, sondern auch von der Baumaßnahme betroffene Nachbarn.

Privates Baurecht

Das private Baurecht betrifft die Planung und Erstellung eines Bauwerkes. Es regelt in der Hauptsache die Vertragsbedingungen zwischen Bauherr und denen, die an der Baumaßnahme eine Leistung erbringen. Der Architekt erstellt den Bauplan. Der Architekt muss bei seiner Planung das öffentlich-rechtliche Baurecht einhalten und somit einen genehmigungsfähigen Bauplan dem Bauherrn übergeben. Im Einzelnen bedeutet es, dass der Architekt in der Pflicht steht Grenzabstände oder die Höhe eines Bauwerkes einzuhalten. Der Statiker und die Bauhandwerker sind für die Ausführung der übertragenen Arbeiten nach DIN Normen verpflichtet. Der Bauleiter ist verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten genau nach dem genehmigten Bauplan. Erteilt der Bauherr einem Unternehmen den Auftrag zur Ausführung bestimmter Arbeiten, so hat er das Recht eine Leistung zu erhalten, die frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

Öffentlich-rechtliches Baurecht

In erster Linie regelt das öffentlich-rechtliche Baurecht, ob und in welcher Art ein Grundstück bebaut werden darf. Jedes Baugebiet hat einen eigenen Bebauungsplan. Dieser gibt vor, in welcher Art gebaut werden darf, z.B. ein-oder zwei Geschosse oder auch die Linie, in der die Gebäude erbaut werden dürfen. Das Bauamt überprüft den eingereichten Bauplan auf Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben. Die Statik wird eigens von einem Prüfstatiker geprüft. Die Erteilung der Baugenehmigung durch das Bauamt ist Gebührenpflichtig. Zum öffentlich-rechtlichen Baurecht gehört auch das Nachbarschaftsrecht. Baugenehmigungen betreffend sind Nachbarschaftsrecht und öffentlich-rechtliches Recht gleichgestellt. Liegt in diesem Bereich eine Verletzung vor, hat das Bauamt den Bauherrn zu informieren. Der Bauherr entscheidet, ob er durch den Architekten eine Umplanung vornehmen lässt (so genannter Tekturantrag) oder den betroffenen Nachbarn um eine Genehmigung der Baumaßnahme bittet. Nur wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingehalten sind kann die Baugenehmigung erteilt werden. Sind diese Vorgaben nicht eingehalten, so hat der betroffenen Nachbar ein Widerspruchsrecht. Er kann damit einen Baustopp erwirken. Zu dem öffentlich-rechtlichen Baurecht gehören auch Brandschutz, Gesundheitsschutz und Immisionsschutz. Im Bereich der Versicherungen gibt es ähnliche Schutzmaßnahmen. So können Sie einen Versicherungsschutz für Wettereinflüsse erhalten. Diesen Schutz bekommt man bei einer Bauleistungsversicherung. Diese Versicherung steht Ihnen bei Schäden am Gebäude durch Wettereinflüsse zur Seite.